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Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über Dienstleistungen des Binnenmarktes (EU-Dienstleistungsrichtlinie) verabschiedet. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu erleichtern und dadurch eine Liberalisierung des Binnenmarktes zu erreichen.
Weitere Informationen zur EU-DLR finden Sie unter:
Einheitlicher Ansprechpartner (Landesdirektion Leipzig)
www.amt24.sachsen.de
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